Zugegeben, der Titel unserer Anfrage “Führung des Radverkehrs in Baustellenbereichen” klingt schon schön nach Amtsstube, aber unsere Verwaltung soll ja auch verstehen, was wir meinen … ;)
Wir dokumentieren hier den Text unserer Anfrage im Verkehrsausschuss – die offizielle Version (nebst Anlage 1 mit Beispielfotos) findet Ihr hier auf den Seiten der Stadt Köln. Sobald die Antwort vorliegt, werden wir sie ebenfalls in diesem Beitrag veröffentlichen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Wolter,
DEINE FREUNDE bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Verkehrsausschusses zu setzen:
In Baustellenbereichen wird der Radverkehr in Köln nur ungenügend berücksichtigt. Ein prägnantes Beispiel dafür: Das Schild „Radweg Ende“ ist immer noch gängige Praxis.
Wenn der Radverkehr um Baustellenbereiche geführt wird, geschieht dies oft in nur unzureichender Art und Weise. In der Praxis führt dies zu Gefahrensituationen und unnötigen Umwegen für die Radfahrer. Im Anhang dazu Beispielbilder aus den letzten Wochen.
Im letzten ADFC‐Fahrradklimatest bekam die Stadt Köln deshalb zu Recht die Schulnote 5,1 in der Rubrik F21 „Führung an Baustellen“.
Die Stadt Köln ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger‐ und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS). Im Dezember 2014 wurde diese Mitgliedschaft auf Antrag Kölns verlängert. Schon vor Jahren hat die AGSF eine ausführliche Broschüre zur „Baustellenabsicherung im Bereich von Geh‐ und Radwegen“ herausgegeben. Darin wird detailliert beschrieben, wie der Rad‐ und Fußverkehr sicher in Baustellenbereichen geführt werden soll. Die oben beschriebene Kölner Praxis, Radwege enden zu lassen und die Radfahrer damit zum Absteigen zu zwingen, wird als Negativ‐Beispiel ausgewiesen.
Wir gehen davon aus, dass die Stadt Köln als Mitglied der AGFS sich an die Regelungen gebunden fühlt und den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die vorgeschlagenen Regelungen bekannt sind.
Hierzu unsere Fragen an die Verwaltung:
- Inwiefern sind die Regelungen der AGFS‐Broschüre bindend für die zuständigen Verwaltungsstellen?
- Wie wird die ordnungsgemäße Beschilderung und Führung des Radverkehrs in Baustellenbereichen sichergestellt bzw. kontrolliert?
- Wie oft wurden im Jahr 2014 bei nicht ordnungsgemäßer Beschilderung Bußgelder verhängt?
- Welche Maßnahmen seitens der zuständigen Verwaltungsstellen gibt es, um die Regelungen der AGFS‐Broschüre zukünftig umzusetzen?
gez. Ute Symanski
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