Anfrage DEINE FREUNDE aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.09.2010, TOP 1.6

Aufgrund von Bauarbeiten ist die Venloer Straße derzeit eine Einbahnstraße.

Frage 1:

Gibt es Erkenntnisse über Auswirkungen dieser Einbahnregelung auf die aktuelle Verkehrssituation in Ehrenfeld? Wie verteilt sich der Verkehrsstrom, der jetzt stadteinwärts nicht auf der Venloer Straße fahren kann?

Antwort der Verwaltung:

Zu den Auswirkungen dieser Einbahnregelung auf die aktuelle Verkehrsregelung in Ehrenfeld gibt es keine Erkenntnisse. Es ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrsströme in Fahrtrichtung Innenstadt auf die Vogelsanger Straße und die Subbelrather Straße verteilen.

Frage 2:

Gibt es Überlegungen seitens der Verwaltung, diese Regelung auch nach Beendigung der Bauarbeiten beizubehalten?

Antwort der Verwaltung:

Es gibt seitens der Verwaltung keine Überlegungen, diese Regelung auch nach Beendigung der Bauarbeiten beizubehalten. Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2007 die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage des Vorentwurfes, der auf der Venloer Straße Zweirichtungsverkehr vorsah, die Ausbauplanung zu erstellen. Die Ausbauplanung wurde dann vom Verkehrsausschuss am 10.03.2009 beschlossen.

Frage 3:

Ist vorgesehen, Anwohner und Geschäftsleute über ihre Erfahrungen mit der Einbahnregelung zu befragen?

Antwort der Verwaltung:

Eine Befragung der Anwohner und Geschäftsleute über ihre Erfahrungen mit der Einbahnregelung ist nicht vorgesehen, da diese gemäß politischem Beschluss nach Fertigstellung der Maßnahme wieder aufgehoben wird. Außerdem ist der neue Querschnitt für eine Einbahnstraßenregelung nicht geeignet. Die Restfahrbahnbreite von 4,50 m zwischen den beidseitigen Schutzstreifen für Radfahrer würde die Autofahrer zu überhöhter Geschwindigkeit verleiten.

Frage 4:

Ist an zusätzliche Maßnahmen gedacht, die Einhaltung der Tempo 30-Regelung zu gewährleisten?

Antwort der Verwaltung:

Abgesehen von einer entsprechenden Beschilderung sind keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die optische Einengung der Fahrbahn durch die markierten Schutzstreifen für Radfahrer bei gleichzeitigem Zweirichtungsverkehr des Individualverkehrs zu einer Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten führt.

Frage 5:

Die Breite der Parktaschen soll Radfahrer vor unachtsam geöffneten Autotüren bewahren. Wie soll den Verkehrsteilnehmern diese neue Regelung nahe gebracht werden?

Antwort der Verwaltung:

Um Radfahrer vor unachtsam geöffneten Autotüren zu bewahren wird zwischen den Längsparkständen und den Schutzstreifen für Radfahrer ein Sicherheitsabstand von 50 cm angelegt. Durch die baulich andersfarbige Gestaltung dieses Sicherheitsstreifens sind die Parktaschen eindeutig zum Schutzstreifen für Radfahrer abgegrenzt. Diese bauliche Vorgabe ist selbsterklärend, wie auch das Parkverhalten in den bereits fertig gestellten Abschnitten zeigt.
gez. Streitberger