Die Bezirksvertretung Ehrenfeld ist unserem (DEINE FREUNDE und Grüne) Antrag „Barrierefreies Ehrenfeld“ gefolgt und hat beschlossen, dass Autos oder Fahrräder erst dann auf einem Gehweg parken dürfen, wenn mindestens 2 Meter Platz bleiben.
Damit Menschen mit Behinderungen nicht behindert werden.
Aktuell gilt die unhaltbare „kölsche“ Regel von 1,20 Metern Breite. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderung in Köln aktuell ausgegrenzt werden. Die Empfehlungen für Fußgängeranlagen sehen übrigens in Städten eine Breite von 3,00 Metern für Gehwege vor.

2,00 Meter sind nun ein erster Schritt.
Warum?
70 cm lichte Breite werden aktuell in Köln vom Ordnungsamt auf Gehwegen geduldet. 70 cm, weil von den 1,20 Meter noch  20cm zum Haus wegen herausragenden Stufen oder Laternen und 30cm zum PKW, weil Spiegel heute so breit sind und weil der Fussgänger für Lackschäden haftet, abgezogen werden müssen. Die Abstände sind offiziell.
Ein Rollstuhl hat jedoch eine Breite von 80 cm. Er kommt also nicht durch. Ein Kinderwagen kommt auch nicht durch. Zwei Fußgänger können sich nicht begegnen.

Bei unserem Antrag ging es ausdrücklich nicht um bauliche Veränderungen oder Neubau. Es ging um die bestehenden Gehwege. Gehwege, die früher als Gehwege zur Verfügung standen und nicht zuparkt wurden – weder von Autos noch von Rädern.

Die Stadt investiert zurecht für barrierefreie Zugänge (Aufzüge) oder taktile Streifen. Eine wirklich einfache, schnelle, effektive und kostenlose Maßnahme für mehr Barrierefreiheit ist, den Gehweg so zu nutzen, wie er mal gebaut wurde: als Gehweg und nicht als Parkraum.

Die schlichte Frage lautet: Wer soll auf diesen bestehenden Gehwegen gehen? Ein Mensch mit Sichteinschränkung benötigt 1,20 Meter, Senioren mit Gehhilfe 1 Meter.
Wollen wir, dass in Ehrenfeld Senioren und Menschen mit Einschränkungen auf den vorhandenen Gehwegen unterwegs sein können oder nicht?
Ein begehbarer Nahraum um die Wohnung ist wesentlich dafür, dass Menschen am sozialen Leben teilnehmen. Aktuell ist das für viele nicht möglich.

Die Stadt selbst wendet den Abstand von 2,00 Metern bereits bei Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen an. Wer etwas aufstellen will (und sei es nur stundenweise) muss mindestens 2 Meter Restplatz nachweisen. Das muss auch fürs Dauerparken gelten.