Unter Federführung des Umweltamtes hat im vergangenen Jahr ein Runder Tisch Luftreinhaltung getagt. Ziel war, verschiedene Maßnahmen zu entwickeln, mit denen die Luft in Köln verbessert werden könnte. Zur Erinnerung: Die Kölner Luft ist voll von Lungengiften, siehe hier ein Auszug aus der aktuellen Beschlussvorlage des Umweltamtes:

“(…) Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) berichtete am 02.11.2017, dass im Jahr 2016 an 47% der Messstellen in NRW die Grenzwerte für Stickoxide überschritten wurden und an den Verkehrs- standorten nur ein geringfügiger Rückgang von Stickstoffdioxid feststellbar war. Das LANUV misst in Köln die Stickoxidkonzentration an 14 Messstellen. An mehreren Messstellen werden die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte anhaltend und zum Teil beträchtlich überschritten.”

Bemerkenswert finden wir vor allem den ersten Punkt der Beschlussvorlage, der da lautet:

” 1. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung im Zusammen- hang mit der Luftreinhaltung als sehr hohe Priorität zu behandeln.”

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit – gleichwohl beruhigend zu lesen. Dem wird der Rat doch hoffentlich zustimmen …  und dann bestimmt die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Alle Unterlagen sind hier zu finden:

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=637560&type=do&

Wir empfehlen auch die Lektüre des “Steckbriefs” für jede einzelne Maßnahme, die vom Runden Tisch entwickelt wurde … leider wird nicht immer das mit höchster Priorität benannt, was die meiste Wirkung für bessere Luft erzeugt. Zum Steckbrief geht es hier: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=638477&type=do&

So hoffen wir auch weiterhin auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das für den 22. Februar angekündigt ist:

“Die Deutsche Umwelthilfe informiert:
Saubere Luft: Entscheidung über Fahrverbote fällt im Februar!
Der 22. Februar 2018 kann ein ganz großer Tag für Ihre Gesundheit werden! Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet dann letztinstanzlich darüber, in welcher Form Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten zulässig sind.

Die Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart haben dieses Jahr (Meldung von 2017, Anm. DF) bestätigt, dass Fahrverbote grundsätzlich möglich und geeignet sind, die Schadstoff-Grenzwerte in den Städten einzuhalten. Jetzt heißt es “Daumen drücken”, dass Leipzig das genauso sieht – es geht schließlich um Ihre Gesundheit!”