Die Verwaltung hat das Live-Streaming juristisch prüfen lassen – mit positivem Ergebnis! Sekt kaufen – aber noch nicht kalt stellen!
Ratsmitglied Thor Zimmermann (Deine Freunde) hatte am 22.11.2010 die Anfrage an die Verwaltung zum Stand der Prüfung von Livestream-Übertragungen aus den öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse gerichtet. Im Einzelnen wurde gefragt:
- Gibt es bereits erste Ergebnisse der Prüfung?
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Werden auch Alternativen geprüft? Streaming aus allen Sitzungen mit Bild und Ton, oder in der kleinsten Variante: Nur Tonübertragung der Ratssitzung?
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Wird geprüft Bild- und Tonaufzeichnungen auch im Nachhinein in einem Online-Archiv zur Verfügung zu stellen?
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Prüft die Verwaltung nur aufwändige Möglickeiten (z.b. mit Kameramann), oder auch kostengünstigere Varianten (etwa starre, fest montierte Videokamera)?
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Bis zu welchem Termin sieht die Verwaltung Möglichkeiten Live-Streaming zu realisieren, welche Schritte wären dazu notwendig (Rechtliches, Haushaltsmittel)?
Die Verwaltung beantwortete die Frage wie folgt:
Es hat bislang eine gründliche juristische Prüfung der Möglichkeiten der Umsetzung gegeben, die wie folgt kurz zusammengefasst werden kann:
Die bisherige Rechtsprechung hat die Wiedergabe von Redebeiträgen aus den Gemeinderäten eher kritisch betrachtet. Das Wissen um die Aufnahme von Redebeiträgen könne Ratsmitglieder in ihrer Spontaneität einschränken und sich somit negativ auf den Sitzungsverlauf bzw. die Arbeitsweise des Rates auswirken. Mehrere Landesdatenschutzbeauftragte sahen den Datenschutz beeinträchtigt und forderten, dass für eine Übertragung zumindest gesichert festzustellen sei, dass alle Ratsmitglieder jeweils zu Beginn der Sitzung der Übertragung zustimmen müssten und ferner im Prinzip nur die Redner (am Pult) aufgenommen werden dürften.
Der Deutsche Städtetag hat sich 2009 zur Frage der Ton- und Bildberichterstattung aus Ratssitzungen ebenfalls kritisch geäußert. Die Mitglieder der kommunalen Vertretungskörperschaften seien keine Berufspolitiker. Hörfunk- und Fernsehaufnahmen wie Live-Übertragungen im Internet könnten dazu führen, dass Ratsmitglieder sich eingeschüchtert fühlten und sich nicht mehr zu Wort meldeten. Ratsmitglieder könnten sich gegen solche Aufnahmen mit Berufung auf ihre Individualrechte wehren.
Nach ganz neuer Rechtsprechung (OVG des Saarlandes) wird dagegen die Frage nach den Persönlichkeitsrechten der Ratsmitglieder relativiert. So wird zwar die “alte“ Rechtsprechung bestätigt, dass die Sitzungsleitung bei Abwägung aller Interessen die Rundfunkfreiheit eines Anbieters auf Übertragung der Sitzung beschränken darf, wenn durch die Medienpräsenz erhebliche Beeinträchtigungen auf die Meinungsbildung im Sitzungssaal zu befürchten sind.
Der Schutz von Persönlichkeitsrechten könne der Rundfunkfreiheit dagegen nicht generell entgegen gehalten werden. Zwar entfalle das Persönlichkeitsrecht eines Ratsmitglieds nie völlig (zu denken ist hier etwa an weiter bestehenden Schutz vor Beleidigungen etc.), es werde jedoch dadurch modifiziert und in seiner Bedeutung weitgehend reduziert, dass das Ratsmitglied in diesem Rahmen nicht als Privatperson agiere und betroffen sei, sondern als Amts- bzw. Funktionsträger. Es gelte insofern auch nicht das übliche Datenschutzrecht.
Diese Rechtsauffassung ist insgesamt überzeugend. Die Prüfungen werden daher mit folgendem Inhalt fortgesetzt:
1.
Änderung der Geschäftsordnung in der Weise, dass die Übertragung in der dann vorgesehenen Form für den öffentlichen Teil der Sitzungen erlaubt sein wird, sodass beispielsweise auch eine Befragung jeweils vor der Sitzung nicht mehr erforderlich sein wird.
2.
Es wird ein Gesamtkonzept mit folgenden Eckpunkten vorgelegt werden: Es wird ein dem Rat der Stadt Köln angemessenes, technisch professionelles und redaktionell unterstütztes Übertragungssystem vorgeschlagen; es soll also keine rein automatische Übertragung geben. Selbstverständlich bedeutet die redaktionelle Bearbeitung nicht die Beschneidung einzelner Redebeiträge.
Es soll eine ebenfalls redaktionell betreute Archivfunktion eingerichtet werden. Das Gesamtkonzept soll dem Rat im ersten Quartal des Jahres 2011 vorgelegt werden.
gez. Roters
Weitere Anfragen und Antworten – In den Rat damit!
Das ist ja schonmal ganz gut! Jetzt noch eine Votingfunktion & Feedbackfunktionen einbauen, damit man den Ratsherrn mit den Meinungen des Wahlvolkes konfrontieren kann. Möglichst dann noch eine blonde Dame engagieren (Plasberg!), die dann die Voxpops vorträgt. Nee, gut, das dann doch nicht…