Die SPD im Landtag bereitet eine Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen vor. Die Tageszeitung und wir berichteten bereits. Nun haben DEINE FREUNDE eine Anfrage an den Oberbürgermeister in den Rat eingebracht.
Hier findet Ihr die Anfrage als PDF.
Auf die Antwort sind wir gespannt, wir werden sie hier veröffentlichen.
Und hier dokumentiert im Wortlaut:
Keine Sperrklausel bei Kommunalwahlen!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
DEINE FREUNDE lehnen alle Versuche, wieder eine Sperrklausel bei künftigen Kommunalwahlen in NRW einzuführen, strikt ab. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der Vergangenheit auch eindeutig gegen eine Sperrklausel ausgesprochen – im Gegenteil, es stärkt Wählervereinigungen wie DEINE FREUNDE den Rücken. Im Urteil 2 BvK 1/07 führt das Gericht im Absatz 117 zur Begründung aus: „Es muss auch ortsgebundenen, lediglich kommunale Interessen verfolgenden Wählergruppen (Rathausparteien oder Wählervereinigungen) das Wahlvorschlagsrecht und ihren Kandidaten eine chancengleiche Teilnahme an den Kommunalwahlen gewährleistet sein.“ Und weiter im Absatz 118: „Die Entscheidung, welche Partei oder Wählergemeinschaft die Interessen der Bürger am besten vertritt, obliegt nicht dem Wahlgesetzgeber, sondern dem Wähler.“
Nun gibt es Bestrebungen seitens der SPD-Fraktion im Landtag, dieses eindeutige Urteil auszuhebeln. Aufgrund der vielen in den Räten vertretenen Parteien und Gruppierungen wird die weitere Arbeitsfähigkeit der Räte angezweifelt.
DEINE FREUNDE können in den Kölner kommunalen Gremien keine Gefährdung der Arbeitsfähigkeit feststellen. Wir sehen Vielfalt im Rat als Bereicherung. Nachgerade durch die Konkurrenzsituation zeigen sich verstärkte Bemühungen, sich durch qualifiziertere Anträge und Redebeiträge zu profilieren. Weiter sehen wir eine bessere Kontrollfunktion, da mehr Gruppen im Rat auch auf mehr Themen achten.
Vor diesem Hintergrund stellen DEINE FREUNDE folgende Fragen:
- Sieht unser Oberbürgermeister, als Vorsitzender des Rates, die Arbeitsfähigkeit des Kölner Rates entscheidend eingeschränkt?
- Gibt es, bei einer potentiellen Gefährdung der Arbeitsfähigkeit, nicht verfassungskonformere Möglichkeiten, die weitere Arbeitsfähigkeit sicherzustellen? Etwa durch Änderung von Satzungen oder Geschäftsordnungen?
- a) Gab es Anfragen von Landtagsfraktionen oder der Landesregierung an die Kölner Verwaltung, deren Antworten mithelfen sollen, eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit zu attestieren? b) Kann die Verwaltung sicherstellen, dass sie auch in Zukunft nicht eine parteipolitisch motivierte Änderung der Sperrklausel unterstützt?
Mit Dank für die Antwort!
gez.: Zimmermann
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