Was gab und gibt es nicht für heftige Diskussionen um den verschärften Nichtraucherschutz in NRW. Während man vor Inkraftreten am 21. Mai 2013 in Köln oft das Gefühl hatte es gebe gar kein Rauchverbot, achtet heute jeder Wirt darauf, seine Gäste vor die Tür zu schicken. Doch damit geht der Ärger oft erst richtig los!

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Die Lust auf eine Zigarette stoppt bei den meisten Rauchern nämlich nicht um 22 Uhr, versammeln sich danach mehrere Raucher vor einer Gaststätte, wird natürlich auch gequatscht und gelacht, für manche Anwohner ein Ärgernis. Nach einer gemeldeten Ruhestörung erscheint dann schnell das Ordnungsamt, und es ist der Wirt, der als Verursacher der Störung gesehen wird – es sind ja seine Gäste. So bleibt den Wirten nichts anderes übrig, als ihre Kunden inständig zu bitten, vor der Tür leise zu sein, damit sie keinen Ärger bekommen.

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Doch es gibt noch mehr Probleme: Nimmt ein Gast sein Glas Kölsch mit raus auf die Straße und hat der Wirt keine Aussenkonzession, wird auch dies vom Ordnungsamt geahndet. Noch schwieriger wird es nun aber mit Personen vor seiner Tür, die gar nicht seine Gäste sind. Gesellen sich diese mit ihrer Flasche Bier vom Kiosk zu Rauchern vor der Tür, und machen dann auch noch Lärm, kann der Wirt sich vor seiner Tür kaum noch durchsetzen. „Ist doch ’ne öffentliche Straße hier, ich kann mein Bier trinken wo ich will, Du hast mir gar nichts zu sagen!“ – Sieht das Ordnungsamt aber anders, auch für solch ein Fehlverhalten wird der Wirt mittels protokollierten Konzessionsverstößen zur Rechenschaft gezogen. Doch was soll der Wirt machen? Das Ordnungsamt selbst empfiehlt Türsteher, doch die können sich vielleicht Ringdiscos leisten, aber sicher nicht der Wirt der Eckkneipe, der sowieso mit Umsatzrückgang zu kämpfen hat. Aber wie weit reicht überhaupt das Hausrecht eines Wirtes im Öffentlichen Raum? Oder wird gar von ihm erwartet, dass er seine Gäste vor der Tür selbst anzeigt, und Ordnungsamt und Polizei um Hilfe bittet?

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Viele Wirte begrüßen das Rauchverbot, sehen sich nun aber mit sich häufenden Beschwerden beim Ordnungsamt konfrontiert und allein gelassen. Für den verschärften Nichtraucherschutz kann die Stadt Köln nichts, dies ist ein Landesgesetz – um den Umgang des Ordnungsamtes mit unseren Wirten kann sich unsere Stadt aber sehr wohl kümmern und sie sollte die Wirte nicht im Stich lassen!

In diesem Zusammenhang haben wir eine offizielle Anfrage an den Oberbürgermeister eingereicht, in dieser findet Ihr noch mehr Informationen und v.a. was wir im Einzelnen von der Stadt Köln erfahren wollen. Ihr findet unsere Anfrage zu Nichtraucherschutz & Gaststätten hier (pdf).

Und nun? Vieles liegt im Ermessenspielraum der Ordnungshüter vor Ort. Hier gilt es auf allen Seiten fair im Umgang zu bleiben. Wer jedoch auf der sicheren Seite sein will, und wem eine vielfältige Kneipenkultur auch in Wohngebieten wichtig ist, sollte bitte erstmal vor der Türe ruhig sein. Auf Dauer müssen jedoch andere Lösungen her!