Erholsame Ruhe im Blücherpark: teure Lärmschutzwand oder gar kostenloses Tempolimit?

Davon träumen wahrscheinlich die meisten Besucher des Parks: von erholsamer Ruhe. Doch seit der Eröffnung der Autobahn 57 im Jahre 1970 rauscht der Verkehr direkt am Park vorbei. Für den Bau wurde in den 60er Jahren sogar ein Teil des Parks geopfert. Mit heute weit über 100.000 Fahrzeugen pro Tag zählt die A57 in diesem Bereich zu einem der meist befahrenen Abschnitte des Kölner Autobahnrings. Die Lärmbelastung im Blücherpark ist entsprechend hoch.

Lärm macht krank! Dies ist inzwischen unbestritten und wird durch immer neue Studien untermauert. Die Auswirkungen auf Menschen sind gravierend und vielfältig und gehen bis zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Herzinfarkten. Und anders als viele Betroffene glauben: An Lärm gewöhnt der menschliche Körper sich nicht!

Umso wichtiger, dass in einer hochverdichteten und lauten Stadt wie Köln die Menschen zumindest in den Erholungsgebieten die Chance haben, buchstäblich zur Ruhe zu kommen.

 

Und der Blücherpark? Vielleicht gibt es ja doch noch Hoffnung, für das „lauschige Plätzchen an der Autobahn“. Im März 2014 beschloss die Bezirksvertretung (BV) Nippes einstimmig (!) die Verwaltung zu beauftragen, eine Lärmschutzwand zu errichten entlang der A57 vom „Parkgürtel bis hinunter zu den Kleingärten“. Im Dezember 2014 wurde dieser Beschluss durch die BV noch einmal bekräftigt mit dem Zusatz, die Stadt Köln solle die Maßnahme auf eigene Kosten vorantreiben. Das Problem: Die A57 ist Bundeseigentum und unterliegt der Verantwortung des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Die Verkehrslärmschutzrichtlinie des Bundes besagt: „Nicht geschützt werden Gebiete, die der Erholung dienen“. Geschützt werden soll da offenbar vor allem wohl der Verkehrslärm und nicht der erholungssuchende Bürger.

Aber in Nippes lässt man sich nicht entmutigen und möchte das Projekt – wie gesagt auf städtische Kosten voranbringen. Und so landete der Vorgang jetzt in der Januar-Sitzung des Verkehrsausschusses. Hier fand sich erstaunlicherweise sofort eine breite Unterstützerfront für den Antrag. Lediglich Herr Houben von der FDP sprach sich vehement gegen das Bauwerk aus. Naja, seine Wähler haben wahrscheinlich eigene, ruhige Gärten in Marienburg und brauchen natürlich keine öffentlichen Parks. Auch die Verwaltung zeigte sich not amused, fürchtet sie doch einen Präzedenzfall und zukünftig weitere Forderungen von Lärmgeplagten an Autobahnen und Zugstrecken. Jetzt wurde die Verwaltung vom Verkehrsausschuss erst mal beauftragt, konkrete mögliche Kosten einer Lärmschutzwand zu berechnen, um dann mit belastbaren Zahlen eine Entscheidung treffen zu können. Erste vorsichtige Schätzungen gehen von 3-4 Mio. € aus.

Es gäbe übrigens noch eine andere Möglichkeit, die Lärmbelastung im Blücherpark schnell und kostengünstig zu verringern: Temporeduzierung auf der A57!

Würde man die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen der Anschlussstelle Bilderstöckchen und der Tunneleinfahrt an der Wöhlerstraße von 100 km/h auf 50 km/h reduzieren (und natürlich durch Blitzer auch kontrollieren und durchsetzen), könnte man die Lärmbelastung mit einem Schlag bis zu halbieren. Im Ruhrgebiet läuft auf der A45 noch bis Sommer 2015 ein Großversuch, wie durch Temporeduzierungen die Lärmbelastung für angrenzende Wohngebiete verringert werden können. Warum sollten durch solche Maßnahmen nur Wohngebiete profitieren?

Autofahrer bräuchten für die 2 km lange Strecke entlang des Blücherparks bei Tempo 50 etwa 70 Sekunden länger. 70 Sekunden mehr Fahrzeit gegen deutlich weniger Lärm im Blücher Park, in den angrenzenden Schrebergartenkolonien und Wohngebieten – das scheint uns doch ein guter Tausch zu sein!

Wir bleiben dran!